August 2008

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Treffen der IG Ärztliche Versorgung - Landarzt-Nachfolger händeringend gesucht
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Mitteilungen

 

Amtliche Bekanntmachung

Bauleitplanung der Stadt Grebenau;
Aufstellung eines Bebauungsplanes für das Gebiet „Langwiesenweg“ in Grebenau sowie eines 13. Änderungsplanes zum rechtsgültigen Flächennutzungsplan der Stadt Grebenau

Aufgrund eines Formfehlers wird der Entwurf des o. g. Bebauungsplanes sowie die 13. Änderungsplanung zum rechtsgültigen Flächennutzungsplan der Stadt Grebenau auf die Dauer eines Monats erneut offen gelegt.

Die Entwürfe zum Bebauungsplan sowie zum Flächenutzungsplan liegen mit Begründung gem. § 3 (2) BauGB vom

15. September 2008 bis einschließlich 17. Oktober 2008

ortsüblich in der Stadtverwaltung der Stadt Grebenau, Amthof 2, Zimmer 2, 36323 Grebenau offen und können während der Dienststunden, montags bis freitags von 08.00 bis 12.00 Uhr, sowie montags, mittwochs und donnerstags von 13:30 Uhr bis 15:30 Uhr und dienstags von 14:30 Uhr bis 18.00 Uhr von jedermann eingesehen werden.
Während der Auslegungsfrist können Anregungen zu den Entwürfen von jedermann schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadtverwaltung vorgebracht werden.

Gebietsabgrenzung:

Das Gebiet umfasst ganz oder teilweise die Grundstücke:

Gemarkung Grebenau
Flur 1, Flurstücke 306/1, 306/2, 306/3, 311, 312, 313, 314, 315, 317/1, 319/2, 319/3, 320/5, 320/6, 320/7, 426/2, 456

Grebenau, den 03.September 2008

Der Magistrat der Stadt Grebenau
Ackermann, Bürgermeister

Einschränkungen städtischer Dienstleistungen
... weiter zu: Sachbearbeiter

Grebenauer Förderprogramm für Wohneigentum

Die Stadt Grebenau fördert den Bau von Familienheimen auf allen Grundstücken. Zugleich soll mit dieser Fördermaßnahme dem Leerstand von Gebäuden in der Großgemeinde entgegengewirkt werden. Ziel dieser städtischen Förderung ist es, Interessenten mit und ohne Kindern die Schaffung von selbstgenutztem Wohneigentum zu erleichtern und die Attraktivität des Wohnens in Grebenau zu erhöhen.
...mehr Informationen

Sparbuch für Kinder

Die Stadtverordnetenversammlung hat am 15. April beschlossen, dass für jedes neu geborene Kind, das im Förderzeitraum in Grebenau wohnt, ein Sparbuch von jährlich 120 €, längstens für 5 Jahre, angelegt wird. Anträge können bei der Stadtkasse Grebenau (Andrea Eifert, Tel. 97014, Mail: eifert@grebenau.de) gestellt werden. Die Umsetzung erfolgt nach Genehmigung des Haushalts durch den Landrat des Vogelsbergkreises.

 

 

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