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Es bleibt beim gewohnten Bild: Nach der Autobahnausfahrt Niederaula wird Grebenau als Ziel nicht aufgeführt |
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Grebenau: Keine Hinweisschilder auf Autobahnen – „dient nicht der Werbung“
GREBENAU(r.) „Die Stadt Grebenau befindet sich an der Landesstraße 3160 und nicht an der Bundesstraße 62 und ist somit als Fernziel auszuschließen.“ Dieser deutliche Satz steht in einer Stellungnahme des Amtes für Straßen- und Verkehrswesen (ASV) Eschwege an den Landkreis Hersfeld-Rotenburg und setzt den Endpunkt einer Monate andauernden Diskussion um die touristische Aufwertung Grebenaus. „Die wegweisende Beschilderung dient nicht der Werbung“, so das ASV Eschwege abschließend.
Hintergrund: Im August letzten Jahres hatte die FWG- Fraktion einen „zukunftsweisenden Antrag“ gestellt, der den Magistrat aufforderte, sich für die Aufnahme Grebenaus auf den Ausfahrttafeln der A5 (Alsfeld-Ost) und A7 (Niederaula) einzusetzen. Bürgermeister Jürgen Ackermann, der bereits in der Stadtverordnetenversammlung am 30. August 2006 auf die diesem Wunsch entgegen stehenden Richtlinien des Verkehrsministeriums hingewiesen hatte (s. OZ vom 01. September .2006), setzte sich nach einstimmigem Parlamentsbeschluss umgehend mit den zuständigen Behörden in Verbindung. Während das ASV Schotten für die A5 bereits die Ablehnung deutlich machte (pro Schild dürfen nur 4 Ziele benannt sein), wendete sich Ackermann auch an die Behörden des Nachbarkreises, um von dort eine Genehmigung zu erhalten. „Die Antwort ist allerdings klar und entspricht der bereits im Stadtparlament dargelegten Bundesrichtlinie, eine Genehmigung wurde nicht erteilt“.
Die so genannte Kontinuitätsregel, dass ein einmal in die Beschilderung aufgenommenes Ziel in jeder folgenden Wegweisung bis zum Erreichen des Ziels zu wiederholen ist, kann nach Verlassen der Autobahn auf der B 62 in Richtung Alsfeld nicht aufrecht erhalten werden. Fernziele einer Bundesstraße seien allgemein bekannte Orte, die den Verlauf der betreffenden Bundesstraße durch ihre Lage kennzeichnen. „Bei Häufung derartiger Orte kann nicht jeder Ort, der diesen Kriterien entspricht, als Fernziel angegeben werden“. Die Ausschilderung am Abzweig Breitenbach sei demzufolge ausreichend.
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