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Verordnung zur Kennzeichnung der Kraftfahrzeuge mit geringem Beitrag zur Schadstoffbelastung (Feinstaubplakette)
Neben der Neueinführung der FZV tritt zum 01.03.2007 auch die Verordnung zur Kennzeichnung der Kraftfahrzeuge mit geringem Beitrag zur Schadstoffbelastung in Kraft.
Mit dieser Verordnung können einerseits "Umweltzonen" eingerichtet und gleichzeitig Fahrzeuge nach festgelegten Schadstoffgruppen gekennzeichnet werden. In ausgewiesenen Umweltzonen dürfen dann nur noch Fahrzeuge verkehren, die mit der entstprechenden sog. Feinstaubplakette versehen sind. Die Verordnung gilt für alle Personenkraftwagen und Nutzfahrzeuge unabhängig von ihrer Antriebsart (Benzin, Diesel, Gas oder Elektroantrieb). Plaketten sind erhältlich bei der Zulassungsbehörde, anerkannten AU-Werkstätten und den Überwachungsorganisationen (TÜV, Dekra, GTÜ, etc.).
Beim GTÜ gibt es eine Schadstoffplakettensuche:
http://www.gtue.de/apps2/feinstaub/plakette.php
Und vom TÜV-Nord gibt es einen Flyer zum Download:
PDF-Download (858 KB)
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