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Kommunalwahlen am 26. März 2006 - Wahl der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Grebenau - Ausscheiden eines Mitgliedes und Nachrücken eines noch nicht berufenen Bewerbers
Herr Herbert Schäfer, Gartenstraße 11, Grebenau, hat durch schriftliche Erklärung sein Mandat als Stadtverordneter der Stadt Grebenau niedergelegt. Ich stelle hiermit fest, dass Herr Herbert Schäfer somit aus der Stadtverordnetenversammlung Grebenau ausgeschieden ist.
Gleichzeitig stelle ich gemäß § 34 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) i. d. F. der Bekanntmachung vom 7. März 2005 (GVBl. I S. 197), geändert durch Gesetz vom 21. März 2005 (GVBl. I S. 218) fest, dass als nächster noch nicht berufener Bewerber des Wahlvorschlages der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands (SPD)
Herr Gerhard Agel, Eifaer Straße 4, 36323 Grebenau
in die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Grebenau nachrückt.
Gegen diese Feststellung kann jede wahlberechtigte Person des Wahlkreises binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach dieser Bekanntmachung Einspruch erheben. Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Gemeindewahlleiter der Stadt Grebenau, Amthof 2, 36323 Grebenau, einzureichen.
Grebenau, den 17.01.2007
Der besondere Wahlleiter der Stadt Grebenau Georg Müller
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