November 2006

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Amtliche Bekanntmachungen

 

120VTUdenhausenZentrale Veranstaltung zum Volkstrauertag für alle Stadtteile des Gründchens
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120MarktPer Mausklick in die Vergangenheit –
Bürgermeister Jürgen Ackermann präsentiert erstes Gründchen E-Book
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120VerkehrsschauGrebenau: Verkehrsschau mit vielen Änderungen – Vorfahrt beim Auerbergweg beachten – Spielstraßenschilder überdenken
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120Spielplatz02Reparatur des Zaunes am Spielplatz in Schwarz durch Dirk und Gerd Eifert
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120FassLandfrauenverein Gründchen - 2-Tage-Fahrt in die Urlaubsregion Saale-Unstrut
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120Kindergarten102Am 10. November feierten die Kindergartenkinder den Sankt Martinstag in der Eulersdorfer Kirche
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120BGMsSchlitzSchlitz: Hochgeistige Gespräche und Getränke – Bürgermeister zu Gast in der Kornbrennerei Schlitz – Protest wegen Kürzung kommunaler Einnahmen
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120EhrenamtlicheMitarbeitAufruf zur ehrenamtlichen Mitarbeit!
...zum Aufruf!!!

120SeniorenSchwarz03Senioren eröffnen die neue Saison
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120Reim_obReimenrod: Ortsbeirat will Sendemast – Keine Bushaltestelle in Dorfmitte
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120Becker95Johannes Becker feierte 95. Geburtstag
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120SprechstundenSprechstunden mit dem Bürgermeister – keine Resonanz – Ende November ist Schluss
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120PfaffenhohlSchwarz: Jagdgenossenschaft  erneuert 450 m Feldweg - Finanzielle Mittel voll in den Straßenausbau investiert
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120Altkleider1006 bildAltkleidersammlung des DRK Gründchen - 2000 kg Altkleider gesammelt
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120PosaunenJubilareAm letzten Oktobersonntag hatten die drei „Veteranen“ des Ev. Posaunenchores Grebenau einen großen Tag
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Amtliche Bekanntmachungen

Anmelde- und Steuerpflicht für das Halten von Hunden in Grebenau

Aus gegebenem Anlass wird darauf hingewiesen, dass das Halten von Hunden im Gebiet der Stadt Grebenau im Rahmen der bestehenden Satzung "Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer im Gebiet der Stadt Grebenau" anmelde- und steuerpflichtig ist. (§1; §10[1] Hundesteuersatzung)

Gegenstand der Steuer ist das Halten von Hunden im Gebiet der Stadt Grebenau. Steuerschuldner ist die Halterin oder der Halter eines Hundes.

Verstöße gegen die in der Satzung genannten Bestimmungen stellen den Tatbestand einer Ordnungswidrigkeit dar und können entsprechend mit einer Geldbuße geahndet werden.

Betroffene Hundehalter, die einen Hund in ihrem Haushalt aufgenommen und die Anmeldung ihres Hundes bisher versäumt haben, werden aufgefordert, ihren Hund nachträglich beim Steueramt der Stadt Grebenau anzumelden.

Bei weiteren Verstößen gegen die Anmeldepflichten behält sich der Magistrat der Stadt Grebenau ab dem 01. Januar 2007 vor, gegen betroffene Hundehalter ein Ordnungswidrigkeitsverfahren einzuleiten bzw. eine Geldbuße zu verhängen.

Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2007

Der Entwurf der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes für das Rechnungsjahr 2007 wurde mit Anlagen am 01. November 2006 in der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Grebenau eingebracht.
In der Zeit vom 09. November 2006 bis 17. November 2006 liegen der Entwurf der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes 2007 zu jedermanns Einsicht in Zimmer 3 des Rathauses der Stadt Grebenau, Amthof 2, 36323 Grebenau während der Dienststunden öffentlich aus.

Der Magistrat der Stadt Grebenau
Ackermann, Bürgermeister

Verwaltung und Belegung Kiebitzhaus in Wallersdorf

Die Verwaltung und die Koordinierung zur Belegung des Kiebitzhauses in Wallersdorf  hat Herr Matthias Büttner, Baumgarten 11, Wallersdorf  übernommen.
Er steht für Buchungswünsche und andere Rückfragen unter Telefonnummer: 06646-1491 zur Verfügung.

 

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