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Info Magazin <> Vorheriger Monat <> Nächster Monat Amtliche Bekanntmachungen
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Zentrale Veranstaltung zum Volkstrauertag für alle Stadtteile des Gründchens ...zum Artikel
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Per Mausklick in die Vergangenheit – Bürgermeister Jürgen Ackermann präsentiert erstes Gründchen E-Book ...zum Artikel
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Grebenau: Verkehrsschau mit vielen Änderungen – Vorfahrt beim Auerbergweg beachten – Spielstraßenschilder überdenken ...zum Artikel
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Reparatur des Zaunes am Spielplatz in Schwarz durch Dirk und Gerd Eifert ...zum Artikel
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Landfrauenverein Gründchen - 2-Tage-Fahrt in die Urlaubsregion Saale-Unstrut ...zum Artikel
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Am 10. November feierten die Kindergartenkinder den Sankt Martinstag in der Eulersdorfer Kirche ...zum Artikel
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Schlitz: Hochgeistige Gespräche und Getränke – Bürgermeister zu Gast in der Kornbrennerei Schlitz – Protest wegen Kürzung kommunaler Einnahmen ...zum Artikel
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Aufruf zur ehrenamtlichen Mitarbeit! ...zum Aufruf!!!
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Senioren eröffnen die neue Saison ...zum Artikel
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Reimenrod: Ortsbeirat will Sendemast – Keine Bushaltestelle in Dorfmitte ...zum Artikel
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Johannes Becker feierte 95. Geburtstag ...zum Artikel
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Sprechstunden mit dem Bürgermeister – keine Resonanz – Ende November ist Schluss ...zum Artikel
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Schwarz: Jagdgenossenschaft erneuert 450 m Feldweg - Finanzielle Mittel voll in den Straßenausbau investiert ...zum Artikel
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Altkleidersammlung des DRK Gründchen - 2000 kg Altkleider gesammelt ...zum Artikel
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Am letzten Oktobersonntag hatten die drei „Veteranen“ des Ev. Posaunenchores Grebenau einen großen Tag ...zum Artikel
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Amtliche Bekanntmachungen
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Anmelde- und Steuerpflicht für das Halten von Hunden in Grebenau
Aus gegebenem Anlass wird darauf hingewiesen, dass das Halten von Hunden im Gebiet der Stadt Grebenau im Rahmen der bestehenden Satzung "Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer im Gebiet der Stadt Grebenau" anmelde- und steuerpflichtig ist. (§1; §10[1] Hundesteuersatzung)
Gegenstand der Steuer ist das Halten von Hunden im Gebiet der Stadt Grebenau. Steuerschuldner ist die Halterin oder der Halter eines Hundes.
Verstöße gegen die in der Satzung genannten Bestimmungen stellen den Tatbestand einer Ordnungswidrigkeit dar und können entsprechend mit einer Geldbuße geahndet werden.
Betroffene Hundehalter, die einen Hund in ihrem Haushalt aufgenommen und die Anmeldung ihres Hundes bisher versäumt haben, werden aufgefordert, ihren Hund nachträglich beim Steueramt der Stadt Grebenau anzumelden.
Bei weiteren Verstößen gegen die Anmeldepflichten behält sich der Magistrat der Stadt Grebenau ab dem 01. Januar 2007 vor, gegen betroffene Hundehalter ein Ordnungswidrigkeitsverfahren einzuleiten bzw. eine Geldbuße zu verhängen.
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Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2007
Der Entwurf der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes für das Rechnungsjahr 2007 wurde mit Anlagen am 01. November 2006 in der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Grebenau eingebracht. In der Zeit vom 09. November 2006 bis 17. November 2006 liegen der Entwurf der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes 2007 zu jedermanns Einsicht in Zimmer 3 des Rathauses der Stadt Grebenau, Amthof 2, 36323 Grebenau während der Dienststunden öffentlich aus.
Der Magistrat der Stadt Grebenau Ackermann, Bürgermeister
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Verwaltung und Belegung Kiebitzhaus in Wallersdorf
Die Verwaltung und die Koordinierung zur Belegung des Kiebitzhauses in Wallersdorf hat Herr Matthias Büttner, Baumgarten 11, Wallersdorf übernommen. Er steht für Buchungswünsche und andere Rückfragen unter Telefonnummer: 06646-1491 zur Verfügung.
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