Einziehung eines öffentlichen Weges in Bieben

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KarteEinziehung eines öffentlichen Weges in Bieben - Einziehungsverfügung

Der öffentliche Weg in Bieben, Flur 7, Flurstück 77, ist für den Verkehr entbehrlich geworden und wird deshalb mit Wirkung vom 01.10.2005 eingezogen. Die Ankündigung der Einziehung erfolgte durch Veröffentlichung im Gründchen-Boten Nr. 18/2005 (04.05.2005).
Mit dem Tag des Wirksamwerdens der Einziehungsverfügung endet die Eigenschaft als öffentlicher Weg. Der Sofortvollzug gem. § 80 Abs. 2 Nr. 5 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) wird angeordnet.

Rechtsmittelbelehrung
Gegen diese Einziehungsverfügung kann Widerspruch innerhalb eines Monats beim Magistrat der Stadt Grebenau, Amthof 2, 36323 Grebenau, schriftlich oder zur Niederschrift eingelegt werden.

Grebenau, 12.09.2005

Ackermann
Bürgermeister

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