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Der Umweltbeauftragte der Stadt Grebenau, Arno Eifert, informiert
Was tun mit einem unterernährten Igeljungtier, einem aus dem Nest gefallenen Vogel, einem scheinbar hilflos alleingelassenen Rehkitz oder einem Wurf Feldhasen, dessen Mutter beim Mähen verunglückt ist? Wir Menschen tragen bewusst oder unbewusst in unzähligen Fällen die Verantwortung für das Leiden von Tieren. Es gibt schreckliche Bilder von qualvollen Tiertransporten und nicht artgerechten Intensivtierhaltungen.
Besonders unnötig quälen wir Tiere jedoch dann, wenn wir aus reiner Unkenntnis und falschem Mitleid junge Wildtiere in unsere Pflege nehmen und sie dann in aller Ahnungslosigkeit zu Tode pflegen. Immer wieder erlebe ich, dass zuerst gehandelt und probiert, dann aber erst – all zu oft wenn es zu spät ist – Förster und Tierarzt gefragt werden. Tierliebe ist eine Tugend. Daher ist es verständlich, wenn jeder der Natur in irgendeiner Weise helfen will. Die biologischen Kenntnisse der meisten „Zieheltern“ sind aber nur sehr mangelhaft und ein Großteil der Pfleglinge ist, bedingt durch Ernährungs– und Haltungsfehler, später in freier Natur nur beschränkt überlebensfähig. Viele „Tierretter“ glauben mit der künstlichen Aufzucht eines „verwaisten“ Jungfuchs, Rehkitz oder Frischling der Natur einen großen Dienst zu erweisen. „Rettungsaktionen“ enden häufig dramatisch: das Jungtier stirbt oder die „Kinderattraktion Rehbambi“ entwickelt sich im Laufe der Jahre zum aggressiven Rehbock , der in ein Gehege weggegeben oder getötet werden muss, weil er menschengeprägt in der freien Wildbahn nicht mehr überleben kann. Bevor Sie ein Tier „retten“ und mit nach Hause nehmen, bedenken sie folgendes:
- Benötigt der überwiegende Teil der gefundenen Jungtiere keine menschliche Hilfe, sondern ist draußen weit besser aufgehoben.
- Kann das Überleben einer Tierart in den meisten Fällen durch gezielten Biotopschutz (Lebensraum) wirkungsvoller ermöglicht werden als durch die Rettung eines Jungtieres.
- Ist die künstliche Aufzucht durch Menschenhand nie der natürlichen gleichzusetzen. Unzählige Faktoren spielen bei der Jugend- und Verhaltensentwicklung eine Rolle. Ein Jungtier, das in seiner Entwicklung umweltbedingt ständig lernen muss, kann durch mangelhafte Ernährung und falsche Unterbringung derart fehlgeprägt und verhaltensgestört sein, dass eine Freilassung nicht mehr in Frage kommt. Obwohl bei allen Tierarten die Jugendsterblichkeit im ersten Jahr 50 bis 70 % beträgt, will natürlich niemand das verunglückte Junge töten. Mit dem Fund übernimmt man daher eine große Verantwortung für das Individuum.
Seltene Tierarten bzw. solche, die spezielle Ansprüche an Ernährung und Unterbringung stellen, gehören nicht in Laienhände, sondern sollten unbedingt nur von Spezialisten, die auf diesem Gebiet große Erfahrung besitzen, auf die Freiheit vorbereitet werden. Im Besonderen wären hier junge Greifvögel und Eulen sowie Fledermäuse zu nennen. Ich verzichte an dieser Stelle bewusst darauf, konkreten Rat zur artgerechten Aufzucht und Pflege kranker Tiere sowie Auswilderung verletzter oder verwaister Tiere aus Wald und Flur zu geben. Bitte handeln Sie nicht nach dem Motto: „Das schaffe ich auch alleine!“. Fragen Sie im Zweifel Förster oder Tierarzt und wenden sich im Bedarfsfall an folgende Adressen: Säugetiere: Deutsches Tierhilfswerk, Fachberatung Wild- und kleine Haustiere, Augustastr.14, 63589 Linsengericht Igel: „Igel-Mama“ Petra Döring, Berngeröderstr.8,36323 Grebenau-Wallersdorf, Tel. 06646-918181 Vögel: Staatl. Vogelschutzwarte, Steinauerstr.44, 60386 Frankfurt a.M., Tel. 069-4201050, Wildvogelpflegestation Marburg: e-mail: info@wildvogelpflege.de
Abschließend noch ein Hinweis zur Rechtssituation: Wildtiere sind zwar „herrenlos“, das bedeutet aber nicht, dass sie der Natur entnommen werden dürfen. Jagdbare Tierarten, wie Reh, Wildschwein, Fuchs, Feldhase, Marder, Greife und Enten unterliegen dem Bundesjagdgesetz, dass bestimmt, dass ausschließlich dem Jagdausübungsberechtigten das Recht zur Aneignung von Wild zusteht. Ausdrücklich eingeschlossen wird hiervon auch die Aneignung kranken und verendeten Wildes. Das Bundesnaturschutzgesetz und die Bundesartenschutzverordnung verbietet die Inbesitznahme von besonders und streng geschützten Tierarten (z.B. seltene Singvögel, Störche und Spechte).
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