Wildschaden

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Wald02
Aufruf der Jagdgenossenschaftsvorsteher und Pächter sowie des Hegerings Gründchen

Um Unstimmigkeiten zwischen Jagdpächtern und Jagdgenossenschaftsmitgliedern vorzubeugen, wird um Beachtung der nachstehend aufgeführten Verfahrensabfläufe bei Wildschäden gebeten:
1. Es wird auf § 32 Hess. Ausführungsgesetz zum Bundesjagdgesetz hingewiesen:
 a) Genügend Freifläche (z. B. bei Mais und Kartoffeln) lassen und freihalten, um nötigen Zaunbau ausführen zu können.
 b) Kontrolle der Elektrozäune sollte im Einvernehmen zwischen den Pächtern sowie Eigentümern vorgenommen werden.
 c) Sonderkulturen in der Feldflur (Kleingemüseanbau, Obstgärten usw.) unterliegen nicht der Schadenersatzpflicht.
 d) Rechtzeitige Information zwischen Pächter und Eigentümer, damit Wildschaden vermieden werden kann.
 e) Bei aufgetretenen Schäden ist der Gang des Verfahrens wie folgt:
Anmeldung des Wildschadens bei Pächter, Jagdaufseher oder Gemeindeverwaltung binnen einer Woche ab Kenntnis des Schadens. Später eingehende Anmeldungen sowie Ersatzansprüche nach Abernten des Ackers können nicht mehr berücksichtigt werden.
Grundsätzlich wird um eine gütliche Einigung gebeten, da bei Hinzunahme der amtlichen Wildschadenschätzer unnötige Kosten entstehen.
Wildschaden1Ferner ruft die Jägerschaft auch in diesem Jahr die Landwirte auf, bei der diesjährigen Heuernte mit der Jägerschaft zusammenzuarbeiten. Die Heumahd steht bald bevor. Das Jungwild ist zum jetzt einsetzenden Mähtermin besonders gefährdet. Bei beginnender Mahd ist besonders zu achten auf:
1. Möglichst am Abend vor der Mahd weiße Puppen oder Papiersäcke aufstellen.
2. Blinklampen aufstellen (können beim Pächter abgeholt werden).
3. Wenn irgend möglich, die Wiese von der Mitte nach außen mähen.
4. Wenn Rehwild aus der Wiese abspringt, ist damit zu rechnen, dass Kitze in der Wiese abgelegt sind.
5. Vorhandene Wildretter an die Mähgeräte anbauen.
Um alle Wildrettungsmaßnahmen auszuschöpfen, bitten die Pächter um kurze Benachrichtigung am Abend vor der Mahd.

Die ansprechbaren Jagdpächter bzw. ihre Beauftragten (Vertreter) für folgende Gemarkungen sind:
Grebenau: Ernst Zimmer Tel. 06646/753
Schwarz: Heinrich Eidt Tel. 06646/303
Wallersdorf: Heinrich Schuchardt Tel. 06646/595
Bieben-Merlos: Günter Best Tel. 06646/1633
Reimenrod-Eulersdorf: Uwe Büttner Tel. 06646/1839
Udenhausen: Lorenz Dörr Tel. 06646/502 - Heinrich Kaiser Tel. 06646/1640 - Artur Becker Tel. 06646/8256
Staatl. EJB Herrenberg: Gerhard Möhn Tel. 0171/4093662
Staatl. EJB Wallersdorf: Klaus Frey Tel. 06646/414
Staatl. EJB Sang: Dieter Baumgarten Tel. 06675/1271
Forstamt Romrod: Tel. 06636/9182-0
Revier Grebenau: FAM Jürgen Braun Tel. 0160/4714180
Revier Schwarz: FAR Arno Eifert Tel. 0160/4713831
Auch die Spaziergänger werden gebeten, die Hunde an der Leine zu führen.

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