Der öffentliche Weg in der Gemarkung Bieben, Flur 7, Flurstück 11 ist für den Verkehr entbehrlich geworden. Es wird beabsichtigt, diesen Weg (siehe aufgeführten Plan) mit Wirkung vom 01.09.2005 einzuziehen. Einwendungen gegen die beabsichtigte Einziehung können während der Dienststunden von Montag bis Freitag in der Stadtverwaltung Grebenau, Amthof 2, 36323 Grebenau, mündlich oder schriftlich vorgebracht werden. Grebenau, 04.05.2005 Ackermann Bürgermeister