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Eulersdorf: Beiträge für Mühlstraßen-Anwohner werden fällig – Ausbau der K 74 abgeschlossen – Ackermann für Veränderung des Kommunalabgabengesetzes
EULERSDDORF(r.) Die Dorfmitte in Eulersdorf ist ein zentraler Punkt, um sowohl nach Schwarz, Reimenrod oder Alsfeld zu fahren, Grund genug für die städtischen Gremien, zusammen mit Bund, Land und Kreis sowohl die Landestraße nach Alsfeld als auch die Kreisstraße nach Schwarz in den letzten Jahren auszubauen. Mit Abschluss der Ausbauarbeiten der L 3161 waren im letzten Jahr die Beitragsbescheide an die Anlieger versandt worden, insgesamt konnte die Stadt 50 % der Kosten für die Gehsteige anfordern. „Diese Anforderungen sind eine gesetzliche Vorgabe, die jede Verwaltung umzusetzen hat“, machte Bürgermeister Jürgen Ackermann die durchaus unangenehme Rechtslage deutlich. Nachdem mehrere Bürger Widerspruch gegen die Beitragsbescheide eingelegt hatten, wurde im Rahmen von Anhörungen oder Verwaltungsgerichtsprozessen, zuletzt beim Verwaltungsgerichtshof in Kassel, die Rechtmäßigkeit des behördlichen Vorgehens bestätigt. „Es liegen keine Widersprüche gegen die Bescheide vor, sämtliche Prozesse wurden im Sinne der Stadt Grebenau entschieden.“
 Nunmehr erfolge die zweite Phase der Beitragsberechnung, die Anwohner der Mühlstraße werden in den nächsten Wochen unangenehme Post aus dem Rathaus erhalten. „Wir haben die Fertigstellung des Straßenausbaus der K 74 Ende März im Magistrat festgestellt, damit sind die Voraussetzungen für die Beitragserhebung gegeben.,“ legte der Grebenauer Bürgermeister den derzeitigen Sachstand dar. Nunmehr würden die Gesamtkosten des Gehsteigausbaus mit dem Gesamtanliegerflächen in Relation gesetzt und hinsichtlich der bebauten Flächen verglichen. Dadurch ergebe sich ein Quadratmeterpreis, der je nach Grundstücksgröße zu unterschiedlichen Beitragssummen führe. „Sowohl das Berechnungsverfahren als auch die Grundlagen sind nicht nur kompliziert, sondern auch nicht immer unter dem Blickwinkel der gerechten Lastenverteilung nachvollziehbar.“ Dennoch müsse die Verwaltung nach dem derzeitigen Rechtsstand die Arbeiten erledigen.
An diesem Punkt setzt Bürgermeister Jürgen Ackermann auch seine Kritik am Kommunalen Abgabengesetz (KAG) an. Dieses sei seit Jahrzehnten nicht mehr geändert worden, die jeweiligen Rechtssätze würden durch die Verwaltungsgerichte festgelegt. „Es ist dringend erforderlich, dass das KAG vollkommen überarbeitet wird.“ So habe Ackermann schon vor längerer Zeit kritisiert, dass im KAG die Kindergartengebühr als kostendeckende Einnahme für die Gemeinden fixiert werde, während Schulausbildung und Studium primär staatliche Angelegenheit ohne Gebührenverpflichtung sei. „Diese Diskrepanz führt immer wieder dazu, dass die finanziell schwachen Gemeinden von den Aufsichtsbehörden zur Anhebung der Kindergartengebühren aufgefordert werden.“
Hinsichtlich der Mühlstraße sei die Sach- und Rechtslage allerdings klar, die Beitragspflicht entstünde für die Anlieger, die Vorteile durch den Gehsteigausbau seien deutlich. „Wir werden vermutlich im Mai die Bescheide versenden, vorher kann entsprechende Auskunft durch die Verwaltung gegeben werden.”
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