Eltern ja oder nein?

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Mitteilung des Informations- und Pressedienst der Landesversicherungsanstalt Hessen

Eltern ja oder nein?

Nachweis ist für den Beitragszuschlag zur Pflegeversicherung entscheidend


Zurzeit erhalten kinderlose Rentenempfänger die Bescheide über den Abzug des erhöhten Pflegeversicherungsbeitrags von ihrer Rente. Hiervon betroffen sind auch Rentnerinnen und Rentner, die ihre Elterneigenschaft noch nicht nachgewiesen haben und deshalb als kinderlos gelten. Wenn sie den Nachweis bis Juni 2005 erbringen, kann der Bescheid rückwirkend korrigiert werden, später nur noch für die Zukunft. Darauf weist die Landesversicherungsanstalt (LVA) Hessen ausdrücklich hin.

Mit rund 80.000 individuellen Anschreiben hat die LVA Hessen in den vergangenen Wochen einen Teil ihrer Rentenempfänger nach der „Elterneigenschaft“ gefragt. Notwendig war dies, weil Kinderlose nach dem Kinderberücksichtigungsgesetz mehr in die Pflegeversicherung einzahlen müssen. Nur rund die Hälfte der angeschriebenen Rentnerinnen und Rentner hat bislang geantwortet und die Elterneigenschaft belegt. An alle anderen werden in nächster Zeit Bescheide verschickt und der erhöhte Pflegeversicherungsbeitrag rückwirkend ab 1. Januar und auch für die Zukunft von der Rente abgezogen.
Wer also ein Kind hat oder jemals hatte und der LVA noch nicht geantwortet hat, sollte dies dringend nachholen. Denn wenn die Elterneigenschaft bis Juni 2005 nachgewiesen wird, kann der Beitragszuschlag rückwirkend korrigiert werden, später nur noch für die Zukunft.

Für weitere Fragen steht das gebührenfreie Servicetelefon der LVA Hessen unter 0800–4636582  zur Verfügung. Fachkundige und kostenlose Auskünfte rund um das Thema Rente erteilen auch gerne die gemeinsamen Auskunfts- und Beratungsstellen der LVA Hessen, der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BfA) und der Bundesknappschaft.

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