Bauleitplanung der Stadt Grebenau

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Bauleitplanung der Stadt Grebenau - Bebauungsplan „Warthügelweg“ der Stadt Grebenau, im Stadtteil Eulersdorf

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Grebenau hat in ihrer Sitzung am 24.02.2005 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Warthügelweg“, im Stadtteil Eulersdorf beschlossen.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst die Grundstücke, Gemarkung Eulersdorf, Flur 4, Flurstücke Nr. 48, Nr. 49 und Nr. 50/1.
Gegenstand der Aufstellung ist die Ausweisung einer allgemeinen Wohnbaufläche.

Zur Beteiligung der Bürger gemäß § 3 (1) BauGB wird der Entwurf des Bebauungsplanes in der Zeit vom 21.03.2005 bis 31.03.2005 in der Stadtverwaltung Grebenau, Amthof 2, Zimmer 2, 36323 Grebenau, während der Dienststunden (montags bis freitags von 08.00 – 12.30 Uhr; montags, mittwochs und donnerstags von 13.30 – 15.30 Uhr und dienstags von 13.30 bis 18.00 Uhr) zur Einsichtnahme ausgelegt. Dabei werden die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung öffentlich dargelegt. Den interessierten Bürgern wird Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.
Anschließend liegt der Entwurf zur Änderung des Bebauungsplanes mit Begründung gemäß § 3 (2) BauGB in der Zeit vom 14.04.2005 bis 19.05.2005 bei der o.g. Dienststelle öffentlich aus und kann während der o.g. Dienststunden von jedermann eingesehen werden. Während der Auslegungsfrist können Anregungen zu dem Entwurf von jedermann schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadtverwaltung vorgebracht werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass u.a. der Verfahrensabschnitt Bürgerbeteiligung nicht von der Stadtverwaltung Grebenau selbst, sondern von einer Privatfirma durchgeführt wird.

Grebenau, 09.03.2005

Ackermann
Bürgermeister

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