Der Umweltbeauftragte der Stadt Grebenau, Arno Eifert informiert:
Heizen mit Holz und Stromerzeugung mit Biomasse
Der Bund stellt mit dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) Mittel zur „Förderung von Maßnahmen zu Nutzung erneuerbarer Energien“ zur Verfügung. Beim zuständigen Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) in Eschborn (Tel.06196/908625) sind Förderlisten für Scheitholzkessel und Pellet-/Hackgutkessel erhältlich ( http://www.bafa.de ).
Manuell beschickte Scheitholzvergaserkessel
Zuschüsse werden nur für Anlagen mit einer Nennwärmeleistung von mindestens 15 und maximal 100 kw sowie einem Kesselwirkungsgrad von mindestens 88 % und einem Pufferspeicher von 55 l/kw gewährt. Der Zuschuss beträgt 50 Euro je kw errichteter installierter Nennwärmeleistung mindestens jedoch 1.500 Euro bei Anlagen mit einem Kesselwirkungsgrad von mindestens 90 %. Offene Kamine, Kaminöfen und Kachelöfen werden nicht gefördert.
Automatisch beschickte Anlagen zur Verfeuerung fester Biomasse (Hackschnitzel und Pelletsanlagen).
Zuschüsse gibt es für Anlagen mit einer Nennwärmeleistung von mindestens 8 kw und maximal 100 kw sowie einem Kesselwirkungsgrad von mindestens 88 %. Der Zuschuss beträgt 60 Euro je kw errichteter installierter Nennwärmeleistung, mindestens jedoch 1.700 Euro bei einem Kesselwirkungsgrad von mindestens 90 %. Bei Anlagen bis 50 kw ist erforderlich, dass es sich um eine Zentralheizungsanlage handelt.
Art der Förderung: Festbetragsförderung durch nicht rückzahlbare Vorschüsse (Projektförderung).
Biomasse-Verordnung (Stromerzeugung)
Die Grundvergütung für Anlagen bis 150 kw beträgt 11,5 Cent/kwh. Hinzu kommt ein Biomasse-Bonus (nachwachsende Rohstoffe) bei Anlagen bis 500 kw von 6 Cent/kwh. Der Vergütungszeitraum beträgt 20 Jahre. Zur Biomasse zählen u.a. Abfälle und Nebenprodukte pflanzlicher und tierischer Herkunft aus Land- und Forstwirtschaft.